Hiermit wird

Frau Rechtsanwältin

Beate Doukoff

Kunigundenstr. 33

D-80805 München

 

 

in Sachen ...................................................................................................

wegen ........................................................................................................

 

 

Prozeßvollmacht

erteilt.

Diese Vollmacht ermächtigt

1.     zur Führung dieses Prozesses, eingeschlossen die Erhebung und die Zurücknahme von Widerklagen;

2.     zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, ferner dazu, Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu treffen sowie Auskünfte in Renten- und Versorgungsangelegenheiten einzuholen und hierfür erforderliche Anträge zu stellen;

3.     mich in Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren und ‑ für den Fall der Abwesenheit ‑ nach § 411 Abs. 3 StPO zu vertreten und zu verteidigen, Ladungen gemäß § 145a StPO entgegenzunehmen, Strafanträge und andere nach der StPO sowie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erforderliche Anträge zu stellen;

4.     mich in anderen Verfahren und außergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten (in Unfallangelegenheiten Ansprüche gegen den/die Schädiger, den/die Fahrzeughalter und deren Versicherer geltend zu machen);

5.     vertragliche Verhältnisse aller Art zu begründen, abzuändern und aufzuheben sowie ferner einseitige Willenserklärungen wie etwa Kündigungen und Anfechtungserklärungen abzugeben.

Diese Vollmacht bezieht sich auch auf die Vertretung in sämtlichen Arten von Nebenverfahren, beispielsweise Arrest, einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung mit allen sich aus ihr ergebenden besonderen Verfahren wie Interventionsverfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Vergleichsverfahren, Insolvenz.

Die Rechtsanwältin ist berechtigt,

§          Zustellungen vorzunehmen und entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder Rechtsmittelverzicht zu erklären,

§          Geld, Wertgegenstände und Urkunden, in Sonderheit den Streitgegenstand und ferner Kosten, die von dem Gegner, von der Justizkasse oder sonst einer Stelle erstattet werden, in Empfang zu nehmen und darüber zu verfügen ‑ auf die Beschränkung des § 181 BGB wird verzichtet,

§          den Rechtsstreit, ein anderes Verfahren oder aber auch außergerichtliche Verhandlungen zu erledigen, sei es durch Vereinbarung eines Vergleichs, sei es durch Erklärung eines Verzichts oder Abgabe eines Anerkenntnisses,

§          Akteneinsicht zu nehmen.

Diese Vollmacht gilt für sämtliche Rechtszüge.

 

 

 

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(Ort, Datum, Unterschrift)