Hiermit wird
Frau Rechtsanwältin
Kunigundenstr. 33
D-80805 München
in Sachen ...................................................................................................
wegen
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Prozeßvollmacht
erteilt.
Diese Vollmacht ermächtigt
1. zur Führung dieses Prozesses,
eingeschlossen die Erhebung und die Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Antragstellung in
Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, ferner dazu, Vereinbarungen über die
Scheidungsfolgen zu treffen sowie Auskünfte in Renten- und Versorgungsangelegenheiten
einzuholen und hierfür erforderliche Anträge zu stellen;
3. mich in Straf- und
Bußgeldverfahren (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren und ‑
für den Fall der Abwesenheit ‑ nach § 411 Abs. 3 StPO zu vertreten und zu
verteidigen, Ladungen gemäß § 145a StPO entgegenzunehmen, Strafanträge und
andere nach der StPO sowie nach dem Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen erforderliche Anträge zu stellen;
4. mich in anderen Verfahren und
außergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten (in Unfallangelegenheiten
Ansprüche gegen den/die Schädiger, den/die Fahrzeughalter und deren Versicherer
geltend zu machen);
5. vertragliche Verhältnisse
aller Art zu begründen, abzuändern und aufzuheben sowie ferner einseitige
Willenserklärungen wie etwa Kündigungen und Anfechtungserklärungen abzugeben.
Diese Vollmacht bezieht sich auch auf die Vertretung in
sämtlichen Arten von Nebenverfahren, beispielsweise Arrest, einstweilige
Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung mit allen sich aus ihr
ergebenden besonderen Verfahren wie Interventionsverfahren,
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Vergleichsverfahren, Insolvenz.
Die Rechtsanwältin ist berechtigt,
§
Zustellungen
vorzunehmen und entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder
Rechtsmittelverzicht zu erklären,
§
Geld,
Wertgegenstände und Urkunden, in Sonderheit den Streitgegenstand und ferner
Kosten, die von dem Gegner, von der Justizkasse oder sonst einer Stelle
erstattet werden, in Empfang zu nehmen und darüber zu verfügen ‑ auf die
Beschränkung des § 181 BGB wird verzichtet,
§
den
Rechtsstreit, ein anderes Verfahren oder aber auch außergerichtliche
Verhandlungen zu erledigen, sei es durch Vereinbarung eines Vergleichs, sei es
durch Erklärung eines Verzichts oder Abgabe eines Anerkenntnisses,
§
Akteneinsicht
zu nehmen.
Diese Vollmacht gilt für sämtliche Rechtszüge.
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(Ort, Datum, Unterschrift)